29 13. Einfache Widerhandlungen nach Art. 19 Abs. 1 BetmG 13.1 Objektiver Tatbestand Was die Vorinstanz zu den theoretischen Grundlagen der einfachen Widerhandlung gegen das BetmG ausführte ist zutreffend. Auf ihre Erwägungen ist, soweit die gemäss Ziff. 6.3.2 hiervor oberinstanzlich noch relevanten Tathandlungen, zu verweisen (S. 32 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 572 f.): Strafbar sind gemäss der abschliessenden Aufzählung in Art.