Aus dem forensisch-chemischen Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) vom 14.07.2017 ergibt sich, dass es sich bei den sichergestellten 563 Gramm brutto Amphetamingemisch um 327.4 Gramm netto Amphetamingemisch beziehungsweise 76.23 Gramm reines Amphetamin gehandelt hat (pag. 74 ff.). Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass der Sachverhalt gemäss Ziffer I.1.1.2 der Anklageschrift erwiesen ist.