11. Konkrete Beweiswürdigung 11.1 Zum Vorwurf gemäss Ziff. I.1.1.2 der Anklageschrift In Ziff. I. 1.1.2 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten – abgesehen von den gemäss Ziff. 6.3.2 hiervor unbeachtlichen Erwerbs- und Transporthandlungen – vorgeworfen am 2. Mai 2017 und in den Tagen/Wochen zuvor in seiner Wohnung in C._____ (Ortschaft) neben anderen Drogen und Drogenutensilien auch diverse Behältnisse, insbesondere Minigrip-Säcklein mit Amphetamingemisch besessen zu haben, wobei es sich bei den in unterschiedlichen Mengen in Minigrip abgepackten Amphetamin-Portionen um verschiedene Reinheitsgrade gehandelt habe.