Im Schlafzimmer des Beschuldigten wurden brutto 563 Gramm Amphetamin, brutto 100 Gramm Marihuana, brutto 60 Gramm Haschisch und brutto ca. 380 Gramm MDMA (mehrheitlich in Pillenform) sichergestellt (pag. 186 ff.). Dem Beschuldigten stand in der massgebenden Zeit ein monatlicher Betrag von CHF 550.00 (vgl. pag. 233) zur Verfügung, womit offensichtlich ist, dass er sich einen Eigenkonsum im oberwähnten Umfang (brutto 563 Gramm Amphetamin, brutto 100 Gramm Marihuana, brutto 60 Gramm Haschisch und brutto ca. 380 Gramm MDMA) kaum finanzieren konnte. Bei einem Grammpreis von CHF 10.00 würde alleine schon der Erwerb von 563 Gramm Amphetamin ein Betrag von CHF 5‘630.00 ergeben.