10. Würdigung der relevanten Aussagen Die Vorinstanz hat in einem ersten Schritt die relevanten Aussagen zusammengefasst und gewürdigt. Neben den Aussagen des Beschuldigten sind dies insbesondere auch jene seines damaligen Mitbewohners D.________ (S. 25-27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 565-567): Der Beschuldigte wurde im Laufes des Verfahrens mehrmals befragt (pag. 154 ff. und pag. 480 ff.). Er verhielt sich während Strafuntersuchung jederzeit korrekt und anständig, zeigte sich jedoch nicht gewillt, die Strafuntersuchung zu unterstützen, und machte mehrheitlich von seinem Aussageverweige-