zunächst gefragt, was er zum Vorwurf «Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz», der ihm gemacht werde, sage. Darauf erwiderte er, er rauche in der Freizeit Cannabis, habe früher ab und zu Alkohol getrunken und nehme manchmal Amphetamin damit er wach sei (pag. 89 Z. 21-24). Auf die (bei ihm) sichergestellten Substanzen angesprochen gab er an, dabei handle es sich um Amphetamin, welches er vom Beschuldigten gekauft habe (pag. 89 Z. 26-29). Nach dem Gesagten war es somit D.________, der den Beschuldigten erstmals als Verkäufer der bei ihm gefundenen Drogen ins Spiel brachte.