125 Z. 379-399). Schliesslich holte die Staatsanwaltschaft am 2. Mai 2017 einen Strafregisterauszug über den Beschuldigten ein, welchem sich eine hängige Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen das BetmG im Kanton Aargau entnehmen lässt (pag. 236). Auch wenn diese Erkenntnis für sich alleine betrachtet noch keinen hinreichenden Tatverdacht begründet, verdichtet sie dennoch das aufgrund der übrigen Indizien gewonnene Bild. Insgesamt lagen unter diesen Umständen genügend Hinweise für einen signifikanten Umgang des Beschuldigten mit Betäubungsmitteln vor.