(Ortschaft) ableitete. Soweit die Verteidigung in diesem Zusammenhang schliesslich vorbrachte, das Anstaltentreffen zum Verkauf sei in der Anklageschrift nicht zureichend umschrieben, kann ihr nicht gefolgt werden. Neben der Menge der sichergestellten Drogen knüpft die Anklageschrift die dem Beschuldigten vorgeworfene Absicht der Weitergabe auch an die in seiner Wohnung vorgefundenen Drogenutensilien, die auf die Portionierung und die Absicht eines späteren Handels hindeuten.