Ausser C._____ (Ortschaft) würden – abgesehen vom Sammelbegriff «anderswo» keine anderen Örtlichkeiten erwähnt. Es fehle sodann an genaueren Angaben zum Erwerb (Datum, Kaufpreis), den Angaben zu den Verkäufern, zur Menge und zur Anzahl Geschäfte. Eine Verteidigung sei unter diesen Umständen nicht möglich. Schliesslich sei auch in Ziff. I.1.3 von «anderswo» die Rede, weshalb auch der Vorwurf der Eigenkonsumwiderhandlungen nicht genügend präzise umschrieben sei. 6.3 Erwägungen der Kammer 6.3.1 Theoretische Grundlagen