2. der einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen wie folgt: 2.1. durch Erwerb, Befördern, Besitz und teilweise Anstalten treffen zum Veräussern von rund 100 Gramm Marihuana, begangen ab ca. April 2016 bis 02.05.2017 in C._____ (Ortschaft) und anderswo; 2.2. durch Erwerb, Befördern, Besitz und teilweise Anstalten treffen zum Veräussern von 854 Tabletten und netto 48 Gramm Pulver Ecstasy/MDMA, begangen ab ca. April 2016 bis 02.05.2017 in C._____ (Ortschaft) und anderswo;