1. das Verfahren eingestellt wurde betreffend die Anschuldigungen wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich teilweise mengenmässig qualifiziert begangen 1.1. in der Zeit von ca. April 2016 bis 02.05.2017 in C._____ (Ortschaft) und anderswo durch Veräussern von Amphetamingemisch, Marihuana und Ecstasy/MDMA an verschiedene Abnehmer (Ziff. 1.1. und 2. des Urteilsdispositivs); sowie 1.2. in der Zeit von ca. August 2015 bis 14.03.2016 in C._____ (Ortschaft) durch Beschaffung, Besitz, Vorbereitung oder Herstellung zum Konsum sowie Konsum von diversen Betäubungsmitteln (Ziff.