3. Herr A.________ sei freizusprechen 3.1 von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das BetmG durch Besitz von Amphetamin (1.1.1.2 AS betr. Besitz), sowie durch Erwerb, Beförderung, Besitz und teilweise Anstal- ten-Treffen zum Veräussern von Marihuana und Ecstasy/MDMA (1.1.2.1 Lemma 2 und 1.1.2.2 Lemma 2 AS) sowie 3.2 – im Sinne eines Eventualantrags zu Ziffer 2.2 hiervor – von der Anschuldigung der angeblichen Eigenkonsumwiderhandlung gegen das BetmG, angeblich mehrfach begangen vom 15.03.2016 bis 02.05.2017 (1.1.3 AS, soweit nicht bereits infolge Verjährung eingestellt),