Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung holte die Kammer von Amtes wegen einen aktuellen Strafregisterauszug (datierend vom 13. Januar 2020, pag. 631) über den Beschuldigten ein. Zudem stellte sie bei der Staatsanwaltschaft Nachforschungen zu der ersten Einvernahme von D.________ an, über welche sie die Parteien in Kenntnis setzte (Verbal vom 28. Januar 2020, pag. 637 und pag. 639). 7 Weiter wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung persönlich befragt (pag. 643 f.).