2. Berufung Mit Schreiben vom 20. März 2019 meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), nach wie vor amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, fristgerecht die Berufung an (pag. 534). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 15. Mai 2019 (pag. 541 ff.). In seiner form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 6. Juni 2019 beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die erstinstanzlichen Schuldsprüche, die gesamte Verurteilung, die Verwarnungen inkl. Kostenfolgen und weiteren Verfügungen (pag.