2. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 2 Schlüssel (Ass. Nr. 3) - 1 Mobiltelefon Samsung mit Netzkabel (Ass. Nr. 10) - USB-Stick (Ass. Nr. 12) - Diverse Unterlagen (Ass. Nr. 16) - 1 Laptop Sony mit Netzkabel (Ass. Nr. 17) 6 3. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 900.00 wird in der Höhe von CHF 300.00 zur Deckung der Busse von CHF 300.00 verwendet. Der restliche Betrag von CHF 600.00 wird an die Verfahrenskosten angerechnet.