Total Verfahrenskosten CHF 25'234.20 IV. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22.05.2014 für eine Geldstrafe von 5 Tagessätzen à CHF 90.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. A.________ wird verwarnt und die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert. 2. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 26.05.2015 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 80.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. A.________ wird verwarnt und die Probezeit wird um 1 Jahr verlängert.