3 4. Zu ½ der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 12‘617.10 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘500.00. Die reduzierten anteilsmässigen Verfahrenskosten betragen damit CHF 11‘117.10. Die Gesamtverfahrenskosten (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) setzen sich wie folgt zusammen: Die Gebühren setzen sich zusammen aus: