3. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsumwiderhandlungen), angeblich mehrfach und wiederholt begangen durch Beschaffung, Besitz, Vorbereitung oder Herstellung zum Konsum sowie Konsum von diversen Betäubungsmitteln (Marihuana, Haschisch, Amphetamine, MDMA und Ecstasy) in der Zeit von ca. August 2015 bis 14.03.2016 in C._____ (Ortschaft) und anderswo; wird infolge Verletzung des Anklagegrundsatzes und Verjährung eingestellt, unter Auferlegung von 3/8 der Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 9‘462.85, an den Kanton Bern.