1. Die mit Entscheid vom 7. Februar 2018 (ARR18 32) angeordnete und mit Verfügung vom 14. Mai 2019 letztmals verlängerte Ersatzmassnahme im Sinne von Art. 237 Abs. 1 und 2 StPO (Einziehung sämtlicher Pässe und Identitätskarten) wird nach Eintritt der Rechtskraft aufgehoben. Die eingezogenen Pässe und Identitätskarten werden nach Eintritt der Rechtskraft herausgegeben. 2. Die beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 1‘073.00, Thai Baht 3‘240.00, Euro 1‘030.00, total ausmachend CHF 2‘369.20 werden in dieser Höhe zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.