Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 24 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft (vom 14.11.2011 bis 15.11.2011 [2 Tage] sowie vom 01.02.2018 bis am 02.02.2018 [2 Tage]) und die Untersuchungshaft (vom 21.12.2011 bis 20.03.2012 [91 Tage]) von insgesamt 95 Tagen werden im Umfang von 95 Tagen auf die vollziehende Freiheitsstrafe angerechnet.