67 4. vom Vorwurf der Geldwäscherei, angeblich begangen während 2 Wochen im Jahr 2009 betreffend H.________ in K.________; 5. unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/4), ausmachend CHF 12‘807.65 (ohne Kosten der amtlichen Verteidigung), an den Kanton Bern;