2. vom Vorwurf der Förderung der Prostitution, angeblich begangen während 2 Wochen im Jahr 2009 an der R.________(Strasse), im Salon „G.________“ in K.________, z.N. H.________; 3. vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, angeblich mehrfach und qualifiziert begangen in Bereicherungsabsicht sowie bandenmässig begangen, durch Erleichterung des rechtswidrigen Aufenthalts sowie durch Beschäftigung ohne Bewilligung von H.________, während ca. zwei Wochen im Jahr 2009;