B. Weiter verfügt wurde: Folgende Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - EZ (leer) (Ass. 4) - Unterlagen mit Passfoto (Ass. 9) - Mietvertrag R.________(Strasse) (Ass. 11) - Preisliste (Ass. 5) - div. Zettel aus Kehricht (Ass. 10) II. A.________ wird freigesprochen: 1. vom Vorwurf des Menschenhandels, angeblich begangen während 2 Wochen im Jahr 2009 an der R.________(Strasse), im Salon „G.________“ in K.________, z.N. von H.________;