Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 13. Juni 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, angeblich mehrfach und qualifiziert begangen durch Gewinnabsicht sowie bandenmässig begangen durch Beschäftigen ohne Bewilligung und Beherbergen von: 1. I.________ im Sommer 2006 während ca. einem Monat 2. J.________, in der ersten Hälfte 2011 während ca. fünf Tagen.