30. Rechtskräftige Verfügungen Die vorinstanzlichen Verfügungen in Ziffer VI. 2. des Urteils vom 13. Juni 2018 sind in Rechtskraft erwachsen und daher nicht neu zu verfügen. 31. Beschlagnahmte Geldbeträge Die beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 1‘073.00, Thai Baht 3‘240.00, Euro 1‘030.00, total ausmachend CHF 2‘369.20 werden in dieser Höhe zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.