_ ein Rück- bzw. Nachforderungsrecht. Soweit die beschuldigte Person unterliegt entschädigt der Kanton Bern Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung mit CHF 37‘534.30. Vom amtlichen Honorar ist wiederum der ausgerichtete Vorschuss von CHF 8‘000.00 anteilsmässig (3/4), ausmachend CHF 6‘000.00, in Abzug zu bringen. Der Kanton Bern richtet Fürsprecher B.________ noch einen Restbetrag von CHF 31‘534.30 aus. Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 37‘534.30 zurückzuzahlen und Fürsprecher B.___