24. Genugtuung In ihrer schriftlichen Eingabe vom 24. Januar 2020 beantragte Rechtsanwältin D.________ für die Privatklägerin 1, dass die Beschuldigte in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zur Bezahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin 1 von CHF 6‘000.00 zzgl. 5% Zins seit dem 31. August 2011 zu verurteilen sei (pag. 3999). Rechtsanwältin F.___