61 23. Schadenersatz Die Privatklägerin 1 verzichtete auf die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung und liess ihre Anträge durch Rechtsanwältin D.________ schriftlich einreichen. Rechtsanwältin D.________ beantragte namens der Privatklägerin 1 in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, dass die Zivilklage betreffend die Schadenersatzforderung auf den Zivilweg zu verweisen sei (pag. 3999). Zur Begründung führte sie aus, dass die Schadenersatzansprüche nicht abschliessend beziffert werden könnten (pag. 4000).