60 21. Konkretes Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend ist eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten verbunden mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 auszusprechen. Das Gericht hat bei einem Strafmass von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe die Möglichkeit, den Vollzug einer Freiheitsstrafe teilweise aufzuschieben, wenn dies notwendig ist, um dem Verschulden des Täters genügend Rechnung zu tragen (Art.