Aufgrund der gesamten Verfahrensdauer von fast 10 Jahren rechtfertigt es sich die Strafe zu reduzieren. Eine Reduktion der Strafe um 4 Monate erachtet die Kammer als angemessen. Da die vorliegende schuldangemessene Strafe vorliegend auf 34 Monate festgesetzt wurde, erscheint eine auszusprechende Freiheitsstrafe von 30 Monaten nach Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer im Ergebnis als angemessen.