Das vorliegende Verfahren gegen die Beschuldigte wurde am 10. November 2011 eröffnet (pag. 1). Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft fand mit Anklageschrift vom 7. April 2017 und Überweisung an die Vorinstanz ein Ende (pag. 2929 ff.). Vom Eingang des Falls bei der Vorinstanz bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung verging ein gutes Jahr. Die Redaktion der Urteilsbegründung nahm knapp ein weiteres Jahr in Anspruch. Die Berufungsverhandlung fand sodann am 13./14. Februar 2020 statt. Aufgrund der gesamten Verfahrensdauer von fast 10 Jahren rechtfertigt es sich die Strafe zu reduzieren.