E. 2.4.2). 57 Gegen die Beschuldigte ist vorliegend eine relevante Vorstrafe vorhanden, welche bei der Bemessung der Geldstrafe zu berücksichtigen ist; das Urteil des Untersuchungsrichteramts I Berner Jura-Seeland vom 7. September 2010. Die eingangs genannten Delikte hat die Beschuldigte teilweise begangen, bevor sie am 7. September 2010 wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verurteilt wurde. Somit ist vorliegend – infolge Gleichartigkeit der Strafart (Geldstrafe) – eine teilweise Zusatzstrafe zu bilden.