Sie zeigte ihnen Verstecke und wies die Opfer an, diese bei einer Polizeikontrolle entsprechend zu nutzen. Dadurch profitierte die Beschuldigte finanziell und konnte sich an den Frauen bereichern. Sie handelte vorsätzlich und aus rein egoistischen Motiven. Das Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen insgesamt als leicht einzustufen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer hierfür eine Strafe von 3 Monaten als angemessen. Davon sind anderthalb Monate asperierend zu berücksichtigen, so dass die Strafe von 29 Monaten auf 30 ½ Monate zu erhöhen ist.