18. Asperation für die Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz 18.1 Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 116 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 3 lit a AuG Die Beschuldigte machte sich in Bezug auf L.________, C.________ und M.________ der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz schuldig. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen in den Fällen von Art. 116 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 3 lit.