17.3 Fazit Für die Geldwäscherei erscheint eine Strafe von 6 Monaten als verschuldensadäquat. Aufgrund des engen Zusammenhangs zum Menschenhandel und der Förderung der Prostitution ist diese Strafe wiederum mit einem Asperationsfaktor von 50% zu berücksichtigen. Die Strafe von 26 Monaten wird somit um weitere 3 Monate auf 29 Monate erhöht.