17. Asperation für die Geldwäscherei 17.1 Objektive Tatschwere Durch Art. 305bis aStGB sollen letztlich Leib und Leben, Vermögen, persönliche Freiheit, d.h. die Rechtsgüter, geschützt werden, die namentlich im Rahmen der organisierten Kriminalität angegriffen werden (TRECHSEL, Schweizerisches Strafgesetzbuch Praxiskommentar, N. 6 zu Art. 305bis). Die Beschuldigte hat wiederholt Geld, welches als Einnahmen aus der Prostitution stammte, nach Thailand überwiesen oder dieses zu demselben Zweck an T.________ und Q.________ bzw. an AJ.________ übergeben und damit der Einziehung entzogen.