2019, N. 2 zu Art. 195). Vorliegend wurde auf die drei Opfer ein nicht unerheblicher Druck ausgeübt, der sie in ihrer sexuellen Selbstbestimmung beeinträchtigte. Die Taten spielten sich in allen drei Fällen hinsichtlich des Schuldenmodells (50/50-Regel), der gleichen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des gleichen Tatbeitrags der Beschuldigten in etwa gleich ab. Sie lebten und arbeiteten in den gleichen Räumlichkeiten und mussten sich während 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung halten. Sie hatten mithin keine Ruhepausen.