Als die Opfer bei ihr im Studio ankamen, behandelte sie diese wie Ware und als reine Sexobjekte. Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, konnten diese weder bei der Preisgestaltung noch bei den Sexualpraktiken mitbestimmen, konnten faktisch keinen Kunden ablehnen und wurden während 24 Stunden an sieben Tagen die Woche eingesetzt. Sie wussten, dass sie sich ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz befanden, weshalb sie das Studio nicht verlassen und sich bei allfälligen Polizeikontrollen verstecken mussten. Die Beschuldigte betrieb den Menschenhandel gewerbsmässig, was sich bereits im erhöhten Strafrahmen niederschlägt (Art.