Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Es gilt zu beachten, dass die Beschuldigte Abnehmerin der Frauen war und diese weder in die Schweiz schleuste noch vor Ort an die verschiedenen Studios verteilte. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass die Beschuldigten mit der Organisation und weiteren Frauen, welche die Opfer zwischen den Studios hin und her schoben, in Kontakt stand. Als die Opfer bei ihr im Studio ankamen, behandelte sie diese wie Ware und als reine Sexobjekte.