Dabei machte sich die Beschuldigte mehrere Umstände zu Nutze: Die Opfer stammten in Thailand aus ärmlichen Verhältnissen und waren daher auf das Geld angewiesen. Sie waren der hiesigen Sprache nicht mächtig und mit den Örtlichkeiten nicht vertraut. Weder waren ihnen vor der Einreise in die Schweiz die konkreten Arbeits- und die Lebensbedingungen noch die Höhe der Schulden bekannt. Diese durften denn auch das Studio nicht eigenständig verlassen und selbst die Art und Weise der Dienstleistungen und deren Abrechnung übernahm die Beschuldigte.