Dies sind drei Bereiche, bei welchen sich unter Missbrauch von Machtpositionen über Menschen wie über Ware verfügen lässt (DELNON/RÜDY, in: Basler Kommentar, Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 8 zu Art. 182). Vorliegend geht es um die Opfer C.________, E.________ und L.________, welche aus Thailand in die Schweiz gebracht wurden. Die Beschuldigte fungierte als Abnehmerin der Frauen und diese mussten unter deren Anweisungen und Bedingungen in deren Studio der Prostitution nachgehen. Dabei machte sich die Beschuldigte mehrere Umstände zu Nutze: