Die Widerhandlungen stellen mithin eine unmittelbare Folge des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution dar. Des Weiteren ist auch die Geldwäscherei untrennbar mit dem gewerbsmässig begangenen Menschenhandel verbunden. Handelte es sich doch bei den Einnahmen, welche die Beschuldigte nach Thailand überwies oder an weitere Frauen übergab, um die Einnahmen der Opfer aus der Prostitution. Die Beschuldigte nahm damit Handlungen vor, welche die Einziehung der Einnahmen aus dem Menschenhandel erschwerten, um diesen nach einer Art des Berufes und damit gewerbsmässig ausüben zu können.