Sämtliche Delikte stehen in einem unmittelbaren sachlichen, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zum Menschenhandel. So wäre die Förderung der Prostitution nicht möglich gewesen, wenn die Frauen zuvor nicht aus Thailand in die Schweiz gebracht worden wären, wo die Beschuldigte alsdann als Abnehmerin der Frauen auftrat. Dasselbe gilt für die Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz. Die Beschuldigte nahm die Frauen bei sich im Studio auf, damit sie sich dort prostituierten und sie dadurch Einnahmen generieren konnte. Die Widerhandlungen stellen mithin eine unmittelbare Folge des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution dar.