Diese hatte gegenüber der Beschuldigten keine Schulden mehr offen. Wird pro Opfer von einem monatlichen Betrag von rund CHF 5‘000.00 ausgegangen, so ergibt dies Einnahmen von insgesamt CHF 25‘000.00 bei einem Aufenthalt von fünf Monaten von E.________ bei der Beschuldigten. Dasselbe hat für C.________ zu gelten. Diese war während fünf Wochen bei der Beschuldigten im Salon. Dies ergibt einen Betrag von CHF 6‘000.00, wiederum ausgehend davon, dass pro Opfer monatlich rund CHF 5‘000.00 anfielen. Unter diesen Umständen geht die Kammer insgesamt von einem Betrag von mind. CHF 51‘000.00 aus.