Die Beschuldigte erteilte den Opfern jeweils Anweisungen, wie sie sich bei Polizeikontrollen zu verhalten hätten. Sie zeigte ihnen die Verstecke und wies die Opfer an, diese bei einer Polizeikontrolle entsprechend zu nutzen. Die Beschuldigte wusste, dass sich die betroffenen Frauen ohne gültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz aufhielten und der Prostitution ohne erforderliche Bewilligung nachgingen. Ihr eigentliches Ziel war von diesem Unterfangen finanziell zu profitieren. Sie handelte damit vorsätzlich und in unrechtsmässiger Bereicherungsabsicht. Rechtfertigungs- oder Schuldausschliessungsgründe sind nicht ersichtlich.