Insgesamt waren sie der hiesigen Sprache nicht mächtig, nicht ortskundig und finanziell mittellos. Sie waren darauf angewiesen, von der Beschuldigten aufgenommen und beherbergt zu werden. Dies zeigte sich unterem anderem auch daran, wonach sich E.________ an die Beschuldigte wandte und sich bei ihr für Kost und Logis bedankte. Von auch nur annähernd autonom ausgeführter Prostitution kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein. Die Beschuldigte war sich dieser Umstände bewusst und nutzte diese gezielt aus, um Druck auf die Opfer auszuüben und ein Klima der Überwachung und Kontrolle zu schaffen.