Dieses Geld zahlte sie zum eigenen Gebrauch auf ihre Konten ein oder überwies es ins Ausland. Für die Kammer ergibt sich nach Würdigung sämtlicher Beweismittel ein Gesamtbild, das dem Sachverhalt, wie er sich in den Ziffern 1. bis 4. in der Anklageschrift 42 umschrieben wird, entspricht. Einzig hinsichtlich H.________ kann der angeklagte Sachverhalt in sämtlichen Punkten als nicht erstellt gelten. III. Rechtliche Würdigung