Die Beschuldigte nahm die Frauen bei sich auf und beschäftigte sie als Prostituierte unter Geltung der 50/50-Regel, so dass die Opfer sämtliche ihrer Einnahmen an die Beschuldigte abtreten mussten – sei dies zur Begleichung ihrer Schulden oder zur Überweisung des eigenen Anteils an die Familie in Thailand. Die andere Hälfte nahm die Beschuldigte als Bordellbetreiberin entgegen. Die Beschuldigte nahm die Einnahmen aus der Prostitution dieser Frauen entgegen. Dieses Geld zahlte sie zum eigenen Gebrauch auf ihre Konten ein oder überwies es ins Ausland.