Schliesslich durften sie auch nicht über die Art und Dauer der Dienstleistung entscheiden oder einen Kunden ablehnen. Zudem durften die Opfer das Studio nicht eigenständig verlassen bzw. die Beschuldigte konnte darauf vertrauen, dass sie dies aufgrund ihres fehlenden Aufenthaltstitels unterliessen. Keine der Frauen war der hiesigen Sprache mächtig und ihnen war bekannt, dass sie sich illegal in der Schweiz aufhielten. Die Beschuldigte liess das Studio zudem mittels installierter Videokamera überwachen.