Die Beschuldigte trat schliesslich als Abnehmerin auf. Sie übernahm diese Frauen, beherbergte sie in ihrem Studio und liess sie für sich als Prosituierte arbeiten. Im Studio der Beschuldigten angekommen, waren sie weiterhin dem Druck und der Überwachung der Beschuldigten ausgesetzt. Die Opfer mussten ihre Schulden für die Einreise in die Schweiz nach der 50/50-Regel abarbeiten, indem sie jeweils 50% der Einnahmen der Organisation bzw. einer Drittperson und die anderen 50% der Bordellbetreiberin abgeben mussten. Zudem wurden die Frauen zwischen den unterschiedlichen Bordellen weitergegeben und verschoben.